ARBEITSRECHT FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

Rechtssicherheit in schwierigen Führungssituationen

Im Bereich Arbeitsrecht für Führungskräfte Nürnberg gilt es Fallstricke zu vermeiden. Wichtig ist zum einen Rechtssicherheit in schwierigen Führungssituationen zu erzielen, als auch die Abwehr von Angriffen auf das eigene Arbeitsverhältnis. 

Für Führungskräfte gilt es in erster Linie arbeitsrechtlich kompetent zu handeln, um

Im ersten Schritt bespreche ich mit Ihnen Ihr Anliegen und entwickele dann eine Strategie wie wir Ihre Interessen passgenau umsetzen können.

haftungsrechtliche Ansprüche zu vermeiden, als auch

das eigene Arbeitsverhältnis nicht durch Fehlentscheidungen zu gefährden.

Zahlreiche Vorschriften und Gesetze

haben Führungskräfte im Arbeitsrecht zu beachten. Insoweit coache und berate ich Sie gerne zu allen Besonderheiten, gerne auch bei Ihnen im Unter­nehmen insbesondere zu nachfolgenden Themen.

Formulierung von rechtssicheren Arbeitsverträgen

Umgang mit problematischen Mitarbeitern

Umgang mit Schlechtleistern

Direktionsrecht wirkungsvoll umsetzen

Erstellung von Versetzung, Umsetzung von Mitarbeitern, Ringtausch

Ausspruch einer rechtssicheren Änderungskündigung

Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, u.a.)

Gesetz zur Elternzeit (Ist eine Verlängerung / Verkürzung von Elternzeit möglich? u.a.)

Mutterschutzgesetz

Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen

betriebliches Eingliederungsmanagement

Erstellung von rechtswirksamen Abmahnschreiben und Kündigungen

Welche Kündigungsgründe und Kündigungsfristen gibt es?

Wie wird ein rechtswirksamer Aufhebungsvertrag formuliert?

Wie wird ein ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt?

Umgang mit dem Betriebsrat

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rechtliche Besonderheiten im Bewerbungsverfahren (Stellenanzeige, AGG, Vorstellungsgespräch, Fragerechte im Vorstellungsgespräch)

Wurde Ihnen gekündigt oder wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Dann rufen Sie mich unverzüglich an und vereinbaren Sie einen Termin.

Beachten Sie, dass Sie lediglich drei Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung haben gegen diese mittels einer Kündigungs­schutzklage vorzugehen. Gerade im Bereich Kündigung / Auf­hebung des Arbeits­ver­hält­nisses gibt es für Führungskräfte zahlreiche Besonderheiten zu beachten sowie Rechte zu sichern:

Eventuell vertraglich verlängerte Kündigungsfristen

Sicherung eventuell offener Bonusansprüche

Eventuell zu beachtendes Wettbewerbsverbot

Eventuell vom Arbeitgeber zu zahlende Karrenzentschädigung

Eventuell unwirk­sa­mes Wett­bewerbs­ver­bot und daraus re­sul­tierende Folgen, § 75d HGB (Wahlrecht des Arbeitnehmers bei unverbindlichem Wett­bewerbsverbot, Fristen)

Nicht SOFORT unterschreiben!

Unterschreiben Sie unter keinen Umständen sofort nach Vorlage einen Aufhebungsvertrag ! Lassen Sie sich immer Bedenkzeit einräumen, damit ich diesen prüfen kann. Nach Unterzeichnung gibt es nur noch ganz eingeschränkte Möglichkeiten sich von einem Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Auch insoweit berate ich Sie gerne.

DROHUNG DES ARBEITGEBERS MIT KÜNDIGUNG

Auch hier gilt: NICHT SOFORT UNTERSCHREIBEN

Auch im Fal­le ei­ner Dro­hung mit ei­ner so­for­ti­gen frist­lo­sen oder or­dent­li­chen Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber, falls die Füh­rungs­kraft den Auf­­he­b­ungs­­­ver­trag nicht un­ter­zeich­­net, kann nicht da­zu ge­ra­ten wer­den den Auf­he­bungs­ver­trag oh­ne an­walt­li­che Prü­fung zu un­ter­schrei­ben.

Bes­ser ist es in der Re­gel dann, die Kün­di­gung ent­ge­gen zu neh­men und in­ner­halb der Drei­wo­chen­frist Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim Ar­beits­ge­richt ein­zu­le­gen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.

Arbeitsrecht Führungskräfte Nürnberg

Schwerpunkte Arbeitsrecht Führungskräfte Nürnberg

Coaching von Führungskräften zu allen arbeitsrechtlichen Themen

Wettbewerbsverbote

Kündigungsfristen

Karrenzentschädigung

Bestellung und Abberufung als Geschäftsführer

Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg für Führungskräfte

Rechtsanwalt Klaus Unglaub

Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr;  Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr.
Über eine vorherige Termin­vereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung. Ihr Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg und darüber hinaus.