Arbeitsrecht für ArbeitGEBER
Hier biete ich auf Ihr Unternehmen ein zugeschnittenes Leistungsspektrum
Arbeitsrecht für Arbeitgeber Nürnberg
In der Sparte Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Nürnberg biete ich Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Leistungsspektrum. Wichtig in der Arbeitgeberberatung ist eine rege Kommunikation zwischen Ihnen und mir in jedem Stadium der Angelegenheit, damit ich Ihre Interessen optimal vertreten kann.
Im ersten Schritt bespreche ich mit Ihnen Ihr Anliegen und entwickele dann eine Strategie wie wir Ihre Interessen passgenau umsetzen können.
In einem zweiten Schritt setze ich dann die mit Ihnen entwickelte Strategie um.
In einem dritten Schritt passe ich die Strategie, falls erforderlich, nach Rücksprache mit Ihnen, den jeweiligen Gegebenheiten an, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitgebern eine Vielzahl von Rechten und Möglichkeiten über die ich Sie gerne informiere.
Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln; gerne auch schon im Vorfeld einer Eskalation. Dabei lasse ich als auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt meine langjährige Erfahrung für ein bestmögliches Ergebnis einfließen.
Coaching für Arbeitgeber und Führungskräfte
Gerne coache ich Sie oder Ihre Führungskräfte und biete diesen einen Einführungslehrgang im Arbeitsrecht an. Gerne halte ich auch Vorträge vor Führungskräften zu einzelnen von Ihnen ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen.
Diesbezüglich bin ich nicht nur in der Metropolregion Nürnberg im Einsatz sondern stehe Unternehmen auch im Großraum München zur Verfügung.
Rufen Sie mich gerne zum Thema: “Arbeitsrecht für Arbeitgeber Nürnberg” an und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die arbeitsrechtlichen Herausforderungen von Morgen!
SCHWERPUNKTE IM BEREICH
ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER
Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg informiert:
Thema Arbeitsrecht – Die Kündigung | Thema Arbeitsrecht – Die Kündigungsschutzklage
Einleitung:
Das Arbeitsrecht
befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen. Es regelt sowohl die individuellen Arbeitsverträge als auch die kollektiven Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen (z.B. Gewerkschaften).
Zu den zentralen Themen des Arbeitsrechts gehören:
- Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
- Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonntagsarbeit.
- Kündigung: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern und schränkt die Kündigungsmöglichkeiten von Arbeitgebern ein.
- Urlaub: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und die Bedingungen für dessen Gewährung.
- Entgelt: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Feiertagen und Urlaub.
- Arbeitszeugnis: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers objektiv bewertet.
Darüber hinaus regelt das Arbeitsrecht auch Themen wie Arbeitsplatzsicherheit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Mutterschutz und Elternzeit, Betriebsverfassung und Tarifverträge.
Thema Arbeitsrecht – Die Kündigung
Die Kündigung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und regelt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und legt bestimmte Kündigungsfristen und -gründe fest. Ein Arbeitnehmer kann gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Ein Rechtsanwalt kann in diesem Zusammenhang auf verschiedene Weise helfen. Zum einen kann er den Arbeitnehmer bei der Prüfung der Kündigung unterstützen und feststellen, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Dazu gehört auch die Überprüfung der Einhaltung von Fristen und Formalien.
Zum anderen kann ein Rechtsanwalt den Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten und die Interessen des Arbeitnehmers verteidigen. Hierbei kann er beispielsweise eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aushandeln.
Insgesamt kann ein Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um die Kündigung und dem Kündigungsschutz zur Seite stehen und eine individuelle Beratung und Vertretung bieten.
Thema Arbeitsrecht – Die Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhebt, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich ist. Ziel der Kündigungsschutzklage ist es, die Kündigung rückgängig zu machen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine Abfindung zu erzielen.
Ein Rechtsanwalt kann in diesem Zusammenhang auf verschiedene Weise helfen. Zum einen kann er den Arbeitnehmer bei der Vorbereitung der Kündigungsschutzklage unterstützen und prüfen, ob die Klageaussichten erfolgversprechend sind. Dazu gehört auch die Überprüfung der Einhaltung von Fristen und Formalien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Beratung durch einen Rechtsanwalt ist die Festlegung der individuellen Strategie im Kündigungsschutzverfahren, die darauf abzielt, die Chancen des Arbeitnehmers zu maximieren und gleichzeitig mögliche Risiken abzuwägen.
Insgesamt kann ein Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage eine umfassende Beratung und Vertretung bieten, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen. Es empfiehlt sich in der Regel, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, um eine rechtzeitige Prüfung und gegebenenfalls Einleitung einer Kündigungsschutzklage sicherzustellen.
Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen
Erstellung von Arbeitsverträgen
Aushandlung der Konditionen bei Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern
Erstellung von Kündigungsschreiben und Absicherung des Zugangs
Fortbildung von Führungskräften zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Erstellung von Abmahnungen
Erstellung von Vereinbarungen zur Änderung des Arbeitsvertrages (z.B. Vergütungsänderung, Arbeitszeitänderung, Bonusvereinbarung u.a.)
Prüfung von Arbeitsverträgen und Anpassung der Verträge an die aktuellen rechtlichen Vorgaben
Erstellung von Aufhebungsverträgen
Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Erstellung von Arbeitszeugnissen
Erstellung von Befristungsvereinbarungen
Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr.
Über eine vorherige Terminvereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.
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