Presseartikel Arbeitsrecht
Gekündigte Ex-Managerin verbucht Erfolg! Siemens unterlag vor Gericht
Presseartikel Arbeitsrecht Mobbing, Diskriminierung und Frauenfeindlichkeit
Seit Jahren schon kämpft eine Siemens-Managerin vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber. Es geht um Mobbing, Frauenfeindlichkeit, Diskriminierung, eine Kündigung und Schmerzensgeld in Millionenhöhe. Vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg hat Sedika Weingärtner jetzt einen Teilerfolg im Kampf gegen den Konzern erzielt.
“Ich will ein faires Urteil und lasse mich nicht mit Geld ruhigstellen”, sagte Sedika Weingärtner vor dem Arbeitsgericht. Das sollte gestern entscheiden, ob die Kündigung, die die 48-Jährige von Siemens erhalten hatte, rechtskonform ist.
Grund für die Kündigung war eine E-Mail, die die Siemens-Managerin im Jahr 2009 an den früheren Siemens-Chef Peter Löscher geschickt hatte. Darin machte sie ihrem Unmut darüber Luft, wie sie im Unternehmen behandelt wurde. Ihren Vorgesetzten wirft sie frauen- und ausländerfeindliches Verhalten vor. Die vierfache Mutter und gebürtige Afghanin fühlte sich gemobbt, sieben Jahre lang, bis sie krank wurde. “Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Mensch so malträtiert wird”, sagte sie vor Gericht.
In der E-Mail an den Konzernchef hatte sie damals geschrieben, sie habe “mehr gelitten als die Juden in Nazi-Deutschland”. Sie habe gehofft, dass gerade Löscher der sich für einen bunten Konzern aussprach, ein offenes Ohr für sie habe. Weil sie mit dem Satz in der E-Mail jedoch angeblich den Holocaust verleugnet habe, erhielt sie damals die Kündigung.
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Der Vorsitzende Richter regte Vergleichsgespräche an.
Vor diesem Schritt habe jedoch eine Abmahnung gefehlt, argumentierte Weingärtners Anwalt Klaus Unglaub. Außerdem sei der Betriebsrat nicht ausreichend über den Sachverhalt informiert worden. “Wäre das geschehen, wäre der Betriebsrat womöglich zu einem anderen Urteil gekommen”, so Unglaub.
Der Vorsitzende Richter regte Vergleichsgespräche an. Das Angebot, 60.000 Euro von Siemens anzunehmen und die Kündigung zu akzeptieren lehnt Weingärtner jedoch ab. Sie gab sich vor Gericht kämpferisch, wollte um jeden Preis vollständig rehabilitiert werden. “Wenn das Urteil zu meinen Ungunsten ausfällt, kämpfe ich eben in einer höheren Instanz weiter”, sagte sie. Das gestrige Urteil dürfte Weingärtner jedoch als Erfolg verbuchen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Kündigung eben nicht rechtskonform ist und der Arbeitsvertrag dadurch nicht aufgelöst wurde.
Vorbei sind die Rechtsstreitigkeiten für die Betriebswirtin indes noch lange nicht. Sie fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Insgesamt geht es dabei um die Summe von rund zwei Millionen Euro. Von Julia Vogel (NN)
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