Presseartikel Arbeitsrecht

Gekündigte Ex-Managerin verbucht Erfolg! Siemens unterlag vor Gericht

Presseartikel Arbeitsrecht Mobbing, Dis­kri­mi­nierung und Frauen­feind­lichkeit

Seit Jah­ren schon kämpft ei­ne Sie­mens-Ma­na­ge­rin vor Ge­richt ge­gen ih­ren Ar­beit­ge­ber. Es geht um Mob­bing, Frau­en­feind­lich­keit, Dis­kri­mi­nie­rung, ei­ne Kün­di­gung und Schmer­zens­geld in Mil­lio­nen­hö­he. Vor dem Ar­beits­ge­richt in Nürn­berg hat Se­di­ka Wein­gärt­ner jetzt ei­nen Teil­er­folg im Kampf ge­gen den Kon­zern er­zielt. 

“Ich will ein fai­res Ur­teil und las­se mich nicht mit Geld ru­hig­stel­len”, sag­te Se­di­ka Wein­gärt­ner vor dem Ar­beits­ge­richt. Das soll­te ges­tern ent­schei­den, ob die Kün­di­gung, die die 48-Jäh­ri­ge von Sie­mens er­hal­ten hat­te, rechts­kon­form ist.

Grund für die Kün­di­gung war ei­ne E-Mail, die die Sie­mens-Ma­na­ge­rin im Jahr 2009 an den frü­he­ren Sie­mens-Chef Pe­ter Lö­scher ge­schickt hat­te. Dar­in mach­te sie ih­rem Un­mut dar­über Luft, wie sie im Un­ter­neh­men be­han­delt wur­de. Ih­ren Vor­ge­setz­ten wirft sie frau­en- und aus­län­der­feind­li­ches Ver­hal­ten vor. Die vier­fa­che Mut­ter und ge­bür­ti­ge Af­gha­nin fühl­te sich ge­mobbt, sie­ben Jah­re lang, bis sie krank wur­de. “Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Mensch so mal­trä­tiert wird”, sag­te sie vor Ge­richt. 

In der E-Mail an den Kon­zern­chef hat­te sie da­mals ge­schrie­ben, sie ha­be “mehr ge­lit­ten als die Ju­den in Na­zi-Deutsch­land”. Sie ha­be ge­hofft, dass ge­ra­de Lö­scher der sich für ei­nen bun­ten Kon­zern aus­sprach, ein of­fe­nes Ohr für sie ha­be. Weil sie mit dem Satz in der E-Mail je­doch an­geb­lich den Ho­lo­caust ver­leug­net ha­be, er­hielt sie da­mals die Kün­di­gung.

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Der Vorsitzende Richter regte Vergleichsgespräche an.

Vor die­sem Schritt ha­be je­doch ei­ne Ab­mah­nung ge­fehlt, ar­gu­men­tier­te Wein­gärt­ners An­walt Klaus Un­glaub. Au­ßer­dem sei der Be­triebs­rat nicht aus­rei­chend über den Sach­ver­halt in­for­miert wor­den. “Wä­re das ge­sche­hen, wä­re der Be­triebs­rat wo­mög­lich zu ei­nem an­de­ren Ur­teil ge­kom­men”, so Un­glaub.

Der Vor­sit­zen­de Rich­ter reg­te Ver­gleichs­ge­sprä­che an. Das An­ge­bot, 60.000 Eu­ro von Sie­mens an­zu­neh­men und die Kün­di­gung zu ak­zep­tie­ren lehnt Wein­gärt­ner je­doch ab. Sie gab sich vor Ge­richt kämp­fe­risch, woll­te um je­den Preis voll­stän­dig re­ha­bi­li­tiert wer­den. “Wenn das Ur­teil zu mei­nen Un­guns­ten aus­fällt, kämp­fe ich eben in ei­ner hö­he­ren In­stanz wei­ter”, sag­te sie. Das gest­ri­ge Ur­teil dürf­te Wein­gärt­ner je­doch als Er­folg ver­bu­chen. Das Ge­richt hat fest­ge­stellt, dass die Kün­di­gung eben nicht rechts­kon­form ist und der Ar­beits­ver­trag da­durch nicht auf­ge­löst wur­de.

Vor­bei sind die Rechts­strei­tig­kei­ten für die Be­triebs­wir­tin in­des noch lan­ge nicht. Sie for­dert Schmer­zens­geld und Scha­den­er­satz. Ins­ge­samt geht es da­bei um die Sum­me von rund zwei Mil­lio­nen Eu­ro. Von Julia Vogel (NN) 

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