ARBEITSRECHT ABMAHNUNG
Sie haben eine Abmahnung bekommen? - REAGIEREN SIE MIT EINER GUTEN STRATEGIE!
Thema Abmahnung Arbeitsrecht:
Eine Abmahnung ist keine Sanktion, sondern vielmehr eine Ansprache an den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern. Wollen Sie noch länger im Unternehmen arbeiten, würde ein Vorgehen gegen die Abmahnung Ihre Situation im Unternehmen belasten.
Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber mit der Abmahnung das unmittelbare oder mittelbare Ziel verfolgt die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu schaffen, macht es in der Regel keinen Sinn gegen eine fehlerhafte Abmahnung vorzugehen.
Sonst würde man dem Arbeitgeber die Chance geben, Fehler in der Abmahnung zu korrigieren und damit eine wirksame Voraussetzung für eine spätere Kündigung schaffen. Sie würden sich also durch das Wehren gegen die Kündigung „ins eigene Fleisch schneiden.“
- arbeitsvertragliches Fehlverhalten konkret zu beschreiben (sog. Hinweisfunktion der Abmahnung),
- dieses zu dokumentieren (sog. Dokumentationsfunktion der Abmahnung)
- Sie zu ermahnen, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen (sog. Ermahnfunktion) sowie
- Sie zu warnen, dass im Wiederholungfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (sog. Warnfunktion).
Step 3 - Mich als auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren
Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen und der Ansicht sein, das in der Abmahnung dokumentierte Fehlverhalten wäre
dann berate ich gerne mit Ihnen, ob es trotz vorstehender Bedenken Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen und mit welchen Mitteln. Folgende Mittel gibt es gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen:
Gegendarstellung
Beschwerde beim Betriebsrat
Klage
Anwaltliches Aufforderungsschreiben Abmahnung aus der Personalakte zu nehmen
Gerade das anwaltliche Aufforderungsschreiben kann ein Aufhänger sein, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen und bei Ihm das Bedürfnis zu wecken einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu schließen. Dies macht vor allem Sinn, wenn das Arbeitsverhältnis massiv belastet ist oder Sie bereits ein neues Jobangebot in Aussicht haben.