ARBEITSRECHT ABMAHNUNG

Sie haben eine Abmahnung bekommen? - REAGIEREN SIE MIT EINER GUTEN STRATEGIE!

Thema Abmahnung Arbeitsrecht:

Eine Abmahnung ist keine Sanktion, sondern vielmehr eine Ansprache an den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern. Wollen Sie noch länger im Unternehmen arbeiten, würde ein Vorgehen gegen die Abmahnung Ihre Situation im Unternehmen belasten.

Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber mit der Abmahnung das unmittelbare oder mittelbare Ziel verfolgt die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu schaffen, macht es in der Regel keinen Sinn gegen eine fehlerhafte Abmahnung vorzugehen.

Sonst würde man dem Arbeitgeber die Chance geben, Fehler in der Abmahnung zu korrigieren und damit eine wirksame Voraussetzung für eine spätere Kündigung schaffen. Sie würden sich also durch das Wehren gegen die Kündigung „ins eigene Fleisch schneiden.“

Anwalt Arbeitsrecht Kündigung Nürnberg
Step 1 - Ruhe bewahren
Zunächst sollten Sie im ersten Schritt Ruhe bewahren!
Step 2 - Abmahnung aufmerksam durchlesen (sofern Abmahnung schriftlich erfolgte)
Sodann rate ich die Abmahnung in einem zweiten Schritt aufmerksam durchzulesen, das abgemahnte Fehlverhalten in Zukunft nicht zu wiederholen sowie die Abmahnung abzuheften.
In der Regel geht es dem Arbeitgeber bei einer Abmahnung lediglich um folgende Punkte:
  • arbeitsvertragliches Fehlverhalten konkret zu beschreiben (sog. Hinweisfunktion der Abmahnung),
  • dieses zu dokumentieren (sog. Dokumentationsfunktion der Abmahnung)
  • Sie zu ermahnen, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen (sog. Ermahnfunktion) sowie
  • Sie zu warnen, dass im Wiederholungfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (sog. Warnfunktion).

Step 3 - Mich als auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren

Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen und der Ansicht sein, das in der Abmahnung dokumentierte Fehlverhalten wäre

inhaltlich falsch dargestellt, Zahlen, Daten, Orte, Namen etc. wären falsch wiedergegeben, die Abmahnung wäre unverhältnis­mäßig  sog. Verstoß gegen das Übermaßverbot), der Abmahnung fehlte bereits die Hinweis- und/oder die Warnfunktion,

dann berate ich gerne mit Ihnen, ob es trotz vorstehender Bedenken Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen und mit welchen Mitteln. Folgende Mittel gibt es gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen:

Gegendarstellung

Beschwerde beim Betriebsrat

Klage

Anwaltliches Aufforderungs­schreiben Abmahnung aus der Personalakte zu nehmen

Gerade das anwaltliche Aufforderungsschreiben kann ein Aufhänger sein, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen und bei Ihm das Bedürfnis zu wecken einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu schließen. Dies macht vor allem Sinn, wenn das Arbeitsverhältnis massiv belastet ist oder Sie bereits ein neues Jobangebot in Aussicht haben.

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