Anwalt Nürnberg Thema Abmahnung
Thema Arbeitsrecht Abmahnung: Sie haben eine Abmahnung bekommen?
Zunächst sollten Sie im ersten Schritt Ruhe bewahren !
Sodann rate ich die Abmahnung in einem zweiten Schritt aufmerksam durchzulesen, das abgemahnte Fehlverhalten in Zukunft nicht zu wiederholen sowie die Abmahnung abzuheften.
In der Regel geht es dem Arbeitgeber mit der Abmahnung lediglich darum, ein
arbeitsvertragliches Fehlverhalten konkret zu beschreiben (sog. Hinweisfunktion der Abmahnung),
dieses zu dokumentieren (sog. Dokumentationsfunktion der Abmahnung)
Sie zu ermahnen, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen (sog. Ermahnfunktion) sowie
Sie zu warnen, dass im Wiederholungfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (sog. Warnfunktion).
Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber mit der Abmahnung das unmittelbare oder mittelbare Ziel verfolgt die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu schaffen, macht es in der Regel keinen Sinn gegen eine fehlerhafte Abmahnung vorzugehen.
Sonst würde man dem Arbeitgeber die Chance geben, Fehler in der Abmahnung zu korrigieren und damit eine wirksame Voraussetzung für eine spätere Kündigung schaffen. Sie würden sich also durch das Wehren gegen die Kündigung „ins eigene Fleisch schneiden.“
Arbeitsrecht Abmahnung
Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen und der Ansicht sein, das in der Abmahnung dokumentierte Fehlverhalten wäre
inhaltlich falsch dargestellt,
Zahlen, Daten, Orte, Namen etc. wären falsch wiedergegeben,
die Abmahnung wäre unverhältnismäßig (sog. Verstoß gegen das Übermaßverbot),
der Abmahnung fehlte bereits die Hinweis- und/oder die Warnfunktion,
dann berate ich gerne mit Ihnen, ob es trotz vorstehender Bedenken Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen und mit welchen Mitteln.
Folgende Mittel gibt es gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen:
Anwaltliches Aufforderungsschreiben Abmahnung aus der Personalakte zu nehmen
Gegendarstellung
Beschwerde beim Betriebsrat
Klage
Allgemeine Fragen
- Muss eine Abmahnung immer schriftlich ausgesprochen werden?
- Wer ist berechtigt eine Abmahnung auszusprechen?
- Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
- Mit welchen Mitteln kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
- Wie lange wirkt eine Abmahnung?
Fragen für Arbeitgeber
Wieviel Abmahnungen muss ich aussprechen, bevor ich kündige?
Kann ich wegen desselben Verhaltens weswegen ich abgemahnt habe auch kündigen?
Ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich?
Muss ich immer eine Abmahnung aussprechen bevor ich kündige?
Wie muss ich eine ordnungsgemäße Abmahnung formulieren?
Benötige ich im Kleinbetrieb eine Abmahnung bevor ich eine Kündigung ausspreche?
Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
Samstag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Über eine vorherige Terminvereinbarung würde ich mich sehr freuen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter Telefon: 0911/3943433 oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.
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