ARBEITSRECHT - AUFHEBUNGSVERTRAG

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Sie möchten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich lösen?

Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht 

Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Regelung, in welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließen. 

Da­mit der Auf­he­bungs­ver­trag wirk­sam zu­stan­de kommt ist die Schrift­form zu wah­ren. Die Schrift­form ist je­den­falls nicht ge­wahrt, wenn der Auf­he­bungs­ver­trag mit­tels Fax, Mail, münd­lich oder per Whats­app ge­schlos­sen wird. Ei­ni­gen sich die Ar­beits­ver­trags­par­tei­en nach Aus­spruch ei­ner Kün­di­gung auf ei­ne Be­en­di­gungs­re­ge­lung wird die­se nicht Auf­he­bungs­ver­trag son­dern Ab­wick­lungs­ver­trag ge­nannt.
Ein Ab­wick­lungs­ver­trag zieht in der Re­gel ei­ne Sperr­zeit bei der Agen­tur für Ar­beit nach sich. Auch zum The­ma Ab­wick­lungs­ver­trag be­ra­te ich sie ger­ne.

Aufhebungsvertrag Schriftform beachten

Vorsicht vor drohender Sperrzeit
bei der Agentur für Arbeit

Der Nachteil eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer ist eine drohende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. 

Diese beträgt in der Regel zwölf Wochen. In dieser Zeit bekommen sie kein Arbeitslosengeld bezahlt. 

Unter Umständen kann man eine Sperrzeit vermeiden. Auch insoweit berate ich Sie gerne.

Wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen ist, ist es erfahrungsgemäß sehr schwierig sich wieder von diesem zu lösen. 

Gerne berate ich sie auch bezüglich Lösungsmöglichkeiten zu Anfechtung, Verstoß gegen das Verbot fairen Verhandelns u.a..

Lösungsmöglichkeiten nach Abschluss des Aufhebungsvertrages

SEHR BEGRENZT !

Strategie: Bedenkzeit einräumen lassen

Daher sollten sie sich immer Bedenkzeit einräumen lassen bevor sie einen solchen unterzeichnen und sich anwaltlich beraten lassen.

 Auch wenn der Arbeitgeber mit einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung droht falls der Aufhebungsvertrag nicht sofort unterschrieben wird, ist es in der Regel sinnvoll auf eine Bedenkzeit und anwaltliche Beratung zu beharren und nicht zu unterschreiben.

Beim Aufhebungsvertrag gilt der Grundsatz: Strategie: Keine Unterschrift ohne vorherige anwaltliche Beratung

Sollte der Arbeitgeber keine Bedenkzeit einräumen und mangels Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Kündigung aussprechen, dann gibt es die Möglichkeit diese innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen und sich im Kündigungsschutzverfahren in einem (Abfindungs-) Vergleich zu einigen. Schon allein deshalb ist eine schnelle Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages unter Zeitdruck in der Regel unsinnig und gar nicht notwendig.

Aufhebungsvertrag: Vermeidung einer Sperrzeit

Diese Form der Einigung (Vergleich im Kündigungsschutzverfahren) hat den Vorteil, dass eine Sperrzeit in der Regel vermieden werden kann (BSG, 17.10.2007, B 11a AL 51/06 R). Gerne berate ich sie auch zum Thema Sperrzeit, insbesondere wann im Ausnahmefall auch bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich eine Sperrzeit (Thema: Umgehungsgeschäft) oder eine Ruhenszeit (Thema: Abkürzung der Kündigungsfrist) droht.

Wann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Sinn macht:

Vermeidung eines Kündigungsschutz­prozesses

Schnelle rechtliche Klarheit über Beendigung, Beendigungstermin und Wettbewerbsverbot (insbesondere in Fällen ver­haltens­bedingter Vorfälle am Arbeits­platz oder bei betriebs­be­ding­ten Gründen, Schwanger­schaft, Schwer­behinderung, Elternzeit)

Verlängerung der Kündi­gungs­frist (mehr Zeit zur Suche eines neuen Ar­beits­plat­zes, für Coaching, für Out­place­ment­be­ratung oder Inan­spruch­nahme eines Headhunters)

Beendigungsdruck aufgrund von neuem Jobangebot, Wechsel des Vor­ge­setz­ten / Inhabers, Betriebsübergang, Sabbatical u.a.

Verkürzung der Kün­di­gungs­frist (aber Risiko Verhängung einer Ruhenszeit durch Agentur für Arbeit)

Umgehung des Betriebsrats

Mitregelung von weiteren Angelegenheiten wie Resturlaub, Zeugnis, Bonus, Karrenzentschädigung, Wettbewerbsverbot u.a.

Welche Regelungen in einem Aufhebungsvertrag aufgenommen werden sollten:

Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses

Angabe, ob das Arbeits­ver­hältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet wird und ggf. aus welchem Grund (hier ist dringend anwaltliche Beratung notwendig)

Regelung über:

Abfindung sowie zur Fälligkeit der Abfindung

Arbeitszeugnis, ggf. Zwischenzeugnis

Noch offenen Zahlungen, Löhne, Sonderzahlungen, Urlaubsabgeltung, Boni, Weihnachtsgeld, Provisionen, Überstunden, Zeitkonten u.a.

Resturlaub und bezahlte Freistellung

Abfindung sowie zur Fälligkeit der Abfindung

Sowie Gegebenenfalls:

Outplacement-Regelung

Regelung zu betrieblicher Altersvorsorge

Regelung zu Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung

Dienstwagenregelung

Erledigungsklausel hinsichtlich aller finanzieller Ansprüche darüber hinaus

Wie sie sehen, ist bei einem Aufhebungsvertrag an eine Vielzahl von Regelungen zu denken, welche finanziell zu großen Vor- oder Nachteilen führen können, je nachdem ob man diese mitaufnimmt, vergisst oder fehlerhaft formuliert.

Sollten sie Arbeitnehmer sein

Falls Sie Arbeitnehmer sein sollten, prüfe ich gerne ihren Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung. Wenn gewünscht übernehme ich auch die weiteren Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber für ein optimales Ergebnis oder agiere für Sie im Hintergrund mittels Coaching für ein optimales Ergebnis.

Sollten Sie Arbeitgeber sein

Falls Sie Arbeitgeber sein sollten, berate ich Sie gerne und formuliere für Sie einen rechtssicheren Aufhebungsvertrag, zur Vorlage bei Ihrem Arbeitnehmer. Gerne verhandele ich in der Folge auch mit Ihrem Arbeitnehmer oder coache sie im Hintergrund für ein optimales Ergebnis.

ARBEITSRECHT AUFHEBUNGSVERTRAG
VERTRAUEN SIE MEINER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG

Aufhebungsvertrag - Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg

Thema Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag

Erreichbar bin ich in der Regel von:  

Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr. 

Über eine vorherige Termin­vereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.

Ihr Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg und darüber hinaus

Telefon:
Anfahrt / Kanzlei