ARBEITSRECHT KÜNDIGUNG
Ihnen wurde gekündigt und Sie brauchen dringend Hilfe?
Thema: Arbeitsrecht Kündigung:
Es besteht die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu reagieren. Diese lege ich gerne fristgemäß für Sie ein.
Sollte eine nicht bevollmächtigte Person die Kündigung ausgesprochen haben, sollte die Kündigung zusätzlich unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche nach Zugang, zurückgewiesen werden.
Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung durch einen Bevollmächtigten aus, so muss dieser grundsätzlich der Kündigungserklärung eine Originalvollmacht beifügen.
Dies gilt nicht, wenn die Kündigung vom gesetzlichen Vertretungsorgan des Arbeitgebers, zum Beispiel dem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer (bei einer GmbH) ausgesprochen wurde oder wenn der Arbeitgeber den zu kündigenden von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Häufig fehlt bei Erklärung der Kündigung die Vorlage einer Originalvollmacht.
Was ist im Falle einer Kündigung zu tun?
- Sie haben grundsätzlich lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit Kündigungsschutzklage zu erheben.
- Melden Sie sich daher zügig bei mir. Eine Reaktion innerhalb von 24 Stunden sichere ich Ihnen zu.
Arbeitsrecht Kündigung: Insoweit ist in § 174 BGB ausdrücklich geregelt:
Ein einseitiges Rechtsgeschäft (Anmerkung Kündigungserklärung), dass ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt (Anmerkung im Original) und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
Sollte also die Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original fehlen, sollte die Kündigung bereits unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb einer Woche aus diesem Grund zurückgewiesen werden.
Aus Nachweiszwecken ist es sinnvoll diese Zurückweisung der Kündigung per Boten an den Arbeitgeber zu schicken, damit in einem etwaig nachfolgenden Prozess nachgewiesen werden kann, dass die Zurückweisung erklärt wurde und diese den richtigen Arbeitgeber/Adressaten unverzüglich erreicht hat.
Zusätzlich müssen Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen, ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, um Ihren Kündigungsschutz durchzusetzen. Ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an Rechtswirksam und Sie können grundsätzlich nach Ablauf der Dreiwochenfrist nichts mehr gegen die Kündigung machen.
Wenn Sie Hilfe zum Thema Arbeitsrecht Kündigung benötigen. dann rufen Sie mich an, oder schreiben mir eine E-Mail.
Thema: Arbeitsrecht Kündigung
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten gegen eine Kündigung vorzugehen!
Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
Die Kündigung ist nicht unterschrieben
Die Kündigung ist nicht von allen Gesellschaftern unterschrieben (bei GbR)
Kündigung ist von nicht vertretungsberechtigter Person unterschrieben
Die Kündigung ist nur mit einer Paraphe unterzeichnet
Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt
Kündigungsgründe werden zu Unrecht behauptet oder sind gegebenenfalls nicht existent
Ausspruch einer Beendigungskündigung statt einer Änderungskündigung
Ausspruch einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung fehlt
Sozialauswahl ist im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nicht oder fehlerhaft durchgeführt worden
Der Betriebsrat wurde nicht oder fehlerhaft angehört
Sonderkündigungsschutz wurde nicht beachtet (Schwerbehinderung, Schwangerschaft)
Kündigung im Zusammenhang mit Diskriminierung, Erkrankung, Mobbing, Treuwidrigkeit Lesen Sie hierzu den Presseartikel
Ist die Kündigung überhaupt unterschrieben und wenn ja, war die unterzeichnende Person überhaupt berechtigt die Kündigung zu unterschreiben ? Sollte die Kündigung mündlich ausgesprochen oder gegen die Regelungen des Sonderkündigungsschutzes verstoßen worden sein, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich keine Chance.
Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung wird von Arbeitgeberseite manchmal zu Unrecht behauptet, es wären Aufträge weggefallen. Sollte der Arbeitgeber auch noch offene Stellenausschreibungen in den Medien publizieren, hat er wiederum schlechte Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren Erfolg zu haben.
Erfahrungsgemäß wird in Fällen von betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitgeberseite häufig übersehen, dass lediglich eine Änderungskündigung statt einer Beendigungskündigung hätte ausgesprochen werden dürfen, da der Arbeitgeber immer verpflichtet ist, das mildeste Mittel zu wählen.
Bei einer personenbedingten Kündigung wird von Arbeitgeberseite manchmal zu Unrecht behauptet, der Arbeitnehmer hätte die verlangte Leistung nicht erbracht oder vorschnell eine negative Gesundheitsprognose nach langer Krankheit angenommen.
Bei der verhaltensbedingten oder fristlosen Kündigung wird manchmal von Arbeitgeberseite übersehen, dass vor Ausspruch der Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen.
BEACHTEN SIE BEI DER KÜNDIGUNG!
Geht der Arbeitnehmer NICHT innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung arbeitsgerichtlich mittels einer Kündigungsschutzklage vor, so wird auch die sozial ungerechtfertigte Kündigung rechtswirksam. Ein Vorgehen gegen die Kündigung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Arbeitsrecht Kündigung
Fragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
HÄUFIGE FRAGEN ARBEITNEHMER
Muss das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund nennen?
Habe ich einen Kündigungsschutz ?
Wie kann ich gegen die Kündigung vorgehen?
Welche Fristen hat der Arbeitgeber im Falle des Ausspruchs einer Kündigung zu beachten?
Welche Fristen hat der Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung zu beachten?
Wer ist berechtigt eine Kündigung auszusprechen?
Was kostet ein Kündigungsschutzverfahren?
HÄUFIGE FRAGEN ARBEITGEBER
Kommt eine Kündigung in Betracht?
Muss ich vor Ausspruch der Kündigung etwas beachten (Abmahnung, Betriebsrat, Inklusionsamt, Gesundheitsprognose)?
Wie formuliere ich eine Kündigung?
Kann ich eine Kündigung wieder zurücknehmen?
Benötige ich immer einen Kündigungsgrund, wenn ich einen Mitarbeiter kündigen will?
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