ANWALTSKOSTEN & PROZESSKOSTEN
Welche Anwaltskosten und Prozesskosten im Arbeitsrecht kommen auf Sie zu?
Anwaltskosten Arbeitsrecht
Schritt 1: Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kläre ich alle Kostenfragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne mit dieser direkt ab. Dieser Aufwand ist für Sie kostenlos. Hierzu brauche ich lediglich Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft.
Sie haben freie Anwaltswahl !
Sie müssen sich daher nicht von Ihrer Versicherung auf einen bestimmten Anwalt beschränken lassen.
Schritt 2: Prozesskostenhilfe oder Beratungsschein
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich ob Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt oder meine Vergütung durch einen Beratungsschein gedeckt werden kann. Auch diese Prüfung kostet Sie nichts. Ist diese Prüfung positiv, stelle ich Ihnen die Formulare zur Verfügung, welche zur Beantragung dieser Sozialleistungen benötigt werden. Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie für meine Kosten und eventuell Gerichtskosten je nach ihren Verhältnissen gar keine Zahlungen leisten oder nur vom Gericht festzusetzende Ratenzahlungen an die Staatskasse.
Verbessern sich Ihre finanziellen Verhältnisse wesentlich, können sie nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Arbeitsgerichtsprozesses zu Zahlungen herangezogen werden. Sollten sich Ihre finanziellen Verhältnisse verschlechtern und Ihnen ursprünglich Ratenzahlung bewilligt worden sein, ist auch die Verringerung oder der Wegfall von ursprünglich festgesetzten Raten möglich.
Antragsformular zur Prozesskostenhilfe:
Hier finden Sie ein Antragsformular mit Ausfüllhinweisen zur
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe und Beratungsschein:
Hier können Sie ermitteln, ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erfüllen:
Schritt 3 : Vergütungsvereinbarung (wenn keine Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe greift)
Sollten Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben, welche ihr Anwaltskosten übernimmt, noch Prozesskostenhilfe oder ein Beratungsschein für Sie in Betracht kommen, dann schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung bezüglich der Kosten für die Erstberatung.
3.1. kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen (maximal 30 Minuten)
Anwaltskosten Arbeitsrecht - Erstberatung
3.2. Erstberatungsgebühr in allen übrigen Fällen
In allen übrigen Fällen verlange ich für eine Erstberatung folgende Gebühren (inklusive Mehrwertsteuer):
Die gesetzlich zulässige Höchstgebühr für eine Erstberatung beträgt 190 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer, also 226,10 Euro.
3.3 Außergerichtliche Kosten
(z.B. Anwaltsschreiben, Verhandlung Aufhebungsvertrag / Arbeitsvertrag)
Sollte ich für Sie außergerichtlich tätig werden (z.B. Fertigung eines Anwaltsschreibens an die Gegenseite, Formulierung / Prüfung / Verhandlung eines Aufhebungsvertrages oder eines Arbeitsvertrages) schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Gebühren für die Erstberatung rechne ich Ihnen auf die außergerichtlichen Kosten an.
Gerne informiere ich Sie vorab über anfallende Kosten. Für den Fall, dass wir keine Vergütungsvereinbarung geschlossen haben, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Gerne informiere ich Sie vorab über diese Kosten.
Schritt 4: Anwaltsgebühren für die Prozessführung in einem Kündigungsschutzprozess
inklusive Erstberatungsgebühr. Berechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls diese greift
Sollte ich für Sie gerichtlich tätig werden, berechnen sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Folgende Anwaltsgebühren fallen für Sie bei einem Kündigungsschutzprozess unter Berücksichtigung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an (inklusive Mehrwertsteuer):
Anwaltskosten Arbeitsrecht - Beachten Sie:
im Falle einer Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich fallen keine Gerichtskosten an;
nach meiner persönlichen langjährigen Erfahrung enden mehr als 90 % der arbeitsgerichtlichen Verfahren in einem Vergleich;
in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz tragen Sie Ihre Anwaltskosten immer selbst, unabhängig, ob sie gewinnen oder verlieren;
verlieren Sie den Prozess tragen Sie zusätzlich zu Ihren Anwaltskosten die Gerichtskosten;
verlieren Sie den Prozess in erster Instanz zahlt die Gegenseite ihren Anwalt selbst; sie tragen also bei einem Unterliegen im Prozess lediglich Ihre Anwaltskosten plus die Gerichtsgebühren
Schritt 5: Gerichtskosten bei Unterliegen im Kündigungsschutzprozess
Berechnung nach Gerichtskostengesetz, Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls diese greift
Rechtsanwalt Klaus Unglaub
Erreichbar bin ich in der Regel von: