ANWALTSKOSTEN & PROZESSKOSTEN

Welche Anwaltskosten und Prozesskosten im Arbeitsrecht kommen auf Sie zu?

Anwaltskosten Arbeitsrecht

Schritt 1: Rechtsschutz­versicherung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kläre ich alle Kostenfragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne mit dieser direkt ab. Dieser Aufwand ist für Sie kostenlos. Hierzu brauche ich lediglich Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft.

Beachten Sie § 127 Versicherungsvertragsgesetz:
Sie haben freie Anwaltswahl !

Sie müssen sich daher nicht von Ihrer Versicherung auf einen bestimmten Anwalt beschränken lassen.

Schritt 2: Prozesskostenhilfe oder Beratungsschein

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich ob Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt oder meine Vergütung durch einen Beratungsschein gedeckt werden kann. Auch diese Prüfung kostet Sie nichts. Ist diese Prüfung positiv, stelle ich Ihnen die Formulare zur Verfügung, welche zur Beantragung dieser Sozialleistungen benötigt werden. Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie für meine Kosten und eventuell Gerichtskosten je nach ihren Verhältnissen gar keine Zahlungen leisten oder nur vom Gericht festzusetzende Ratenzahlungen an die Staatskasse.

Verbessern sich Ihre finanziellen Verhältnisse wesentlich, können sie nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Arbeitsgerichtsprozesses zu Zahlungen herangezogen werden. Sollten sich Ihre finanziellen Verhältnisse verschlechtern und Ihnen ursprünglich Ratenzahlung bewilligt worden sein, ist auch die Verringerung oder der Wegfall von ursprünglich festgesetzten Raten möglich.

Antragsformular zur Prozesskostenhilfe:

Hier finden Sie ein Antragsformular mit Ausfüllhinweisen zur
Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe und Beratungsschein:

Hier können Sie ermitteln, ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erfüllen:

Schritt 3 : Vergütungsverein­barung (wenn keine Rechts­schutz­ver­sicherung, Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe greift)

Sollten Sie weder eine Rechts­schutz­ver­sicherung haben, welche ihr Anwalts­kosten übernimmt, noch Prozess­kosten­hilfe oder ein Beratungsschein für Sie in Betracht kommen, dann schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung bezüglich der Kosten für die Erst­be­ratung.

3.1. kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen (maximal 30 Minuten)

Anwaltskosten Arbeitsrecht - Erstberatung

3.2. Erstberatungsgebühr in allen übrigen Fällen
In allen übrigen Fällen ver­lange ich für eine Erst­beratung folgende Gebühren (inklusive Mehrwertsteuer):

Die gesetzlich zulässige Höchstgebühr für eine Erstberatung beträgt 190 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer, also 226,10 Euro.

3.3 Außergerichtliche Kosten
(z.B. Anwaltsschreiben, Verhandlung Aufhebungsvertrag / Arbeitsvertrag)

Sollte ich für Sie außergerichtlich tätig werden (z.B. Fertigung eines Anwaltsschreibens an die Gegenseite, Formulierung / Prüfung / Verhandlung eines Aufhebungsvertrages oder eines Arbeitsvertrages) schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Gebühren für die Erstberatung rechne ich Ihnen auf die außergerichtlichen Kosten an.

Gerne informiere ich Sie vorab über anfallende Kosten. Für den Fall, dass wir keine Vergütungs­vereinbarung geschlossen haben, rechne ich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz ab. Gerne informiere ich Sie vorab über diese Kosten.

Schritt 4: Anwaltsgebühren für die Prozessführung in einem Kündigungsschutz­prozess

inklusive Erstbe­ratungsgebühr. Berech­nung nach Rechtsan­walts­vergütungsgesetz. Abrech­nung direkt mit Ihrer Rechts­schutzversicherung, falls diese greift

Sollte ich für Sie gerichtlich tätig werden, berechnen sich meine Gebühren nach dem Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz. Folgende Anwalts­ge­bühren fallen für Sie bei einem Kündi­gungs­schutz­prozess unter Berücksichtigung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes an (inklusive Mehrwertsteuer):

Anwaltskosten Arbeitsrecht - Beachten Sie:

im Falle einer Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich fallen keine Gerichtskosten an;

nach meiner persönlichen langjährigen Erfahrung enden mehr als 90 % der arbeitsgerichtlichen Verfahren in einem Vergleich;

in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz tragen Sie Ihre Anwaltskosten immer selbst, unabhängig, ob sie gewinnen oder verlieren;

verlieren Sie den Prozess tragen Sie zusätzlich zu Ihren Anwaltskosten die Gerichtskosten;

verlieren Sie den Prozess in erster Instanz zahlt die Gegenseite ihren Anwalt selbst; sie tragen also bei einem Unterliegen im Prozess lediglich Ihre Anwaltskosten plus die Gerichtsgebühren

Schritt 5: Gerichtskosten bei Unterliegen im Kündigungsschutzprozess

Berechnung nach Gerichtskostengesetz, Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls diese greift

Sie haben Fragen zum Thema Anwaltskosten Arbeitsrecht?

Gerne beantworte ich Ihnen alle Fragen zu den Kosten vorab, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf !

Anwaltskosten Arbeitsrecht
Telefon:
Anfahrt / Kanzlei