Arbeitsrecht für betriebsräte
Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen u.v.m.
Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg
Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen. Ebenso bei Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung über Mitbestimmungsrechte/Beteiligungsrechte.
Bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, ggf. durch einstweilige Verfügung bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten, sowie Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen die Geschäftsleitung.
Meine Leistungen für Betriebsräte hier in der Übersicht:
Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung über Mitbestimmungsrechte/Beteiligungsrechte
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, ggf. durch einstweilige Verfügung bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen die Geschäftsleitung
Durchsetzung von Unterrichtungsansprüchen
Zustimmungsersetzungsverfahren
Vertretung vor Gericht und als Beisitzer im Einigungsstellenverfahren
Tätigwerden als Sachverständiger oder Berater
Coaching für Betriebsräte
Gerne coache ich Sie als Betriebsrat und biete einen
Einführungslehrgang im Arbeitsrecht an.
Ferner halte ich auch Vorträge zu einzelnen von Ihnen ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen.
Kontaktieren Sie mich gerne, damit ich ein Schulungsprogramm individuell für Sie zusammenstellen kann.
DER BETRIEBSRAT: INTERESSENVERTRETER DER ARBEITNEHMER IM BETRIEB
Wahl und Aufgaben:
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in leitender Position tätig sind. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist es, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und auf die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten.
Mitbestimmungsrechte:
Je nach Art der Angelegenheit hat der Betriebsrat unterschiedliche Mitbestimmungsrechte:
- Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Entscheidungen im Unternehmen informieren, z. B. über die Einführung neuer Technologien oder die Einstellung neuer Mitarbeiter.
- Mitspracherecht: Der Betriebsrat kann zu diesen Entscheidungen Stellung nehmen und mit dem Arbeitgeber verhandeln.
- Mitbestimmungsrecht: In einigen Bereichen, wie z. B. bei der Gestaltung von Arbeitszeiten oder der Einführung von Sozialleistungen, hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Entscheidungen treffen kann.
Besondere Bedeutung in personellen Angelegenheiten:
Bei personellen Entscheidungen, wie z. B. Kündigungen oder Versetzungen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig vor der Entscheidung anhören und dessen Zustimmung einholen. Widerspricht der Betriebsrat, kann der Arbeitgeber die Entscheidung dennoch treffen, muss aber die Gründe hierfür darlegen.
Rechtsberatung für Betriebsräte:
Ihr Rechtsanwalt Klaus Unglaub ist spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihre Aufgaben und Rechte, z. B. beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und bei der Vertretung in Einigungsstellen und vor Gericht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betriebsrat ein wichtiges Organ zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb ist. Ich biete umfassende Rechtsberatung für Betriebsräte, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
RA Klaus Unglaub - Ihr erster Ansprechpartner beim Thema:
Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg
Thema Arbeitsrecht für Betriebsräte in Nürnberg
Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr.
Über eine vorherige Terminvereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.
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