Arbeitsrecht für betriebsräte

Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen u.v.m.

Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg

Ger­ne be­ra­te und ver­tre­te ich Sie bei der Er­stel­lung, Aus­hand­lung und Durch­set­zung von Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen. Eben­so bei Strei­tig­kei­ten mit der Ge­schäfts­lei­tung über Mit­­be­­stim­m­ungs­­­rech­te/Be­tei­li­gungs­rech­te. 

Bei der Gel­tend­ma­chung von Un­ter­las­sungs­an­sprü­chen, ggf. durch einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bei Miss­ach­tung von Mit­be­stim­mungs­rech­ten, so­wie Durch­set­zung von Aus­kunfts­an­sprü­chen ge­gen die Ge­schäfts­lei­tung.

Meine Leistungen für Betriebsräte hier in der Übersicht:

Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen

Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung über Mit­be­stimm­ungs­rechte/Beteiligungs­rechte

Geltendmachung von Unterlassungsan­sprüchen, ggf. durch einstweilige Verfügung bei Missachtung von Mitbestimmungs­rechten

Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen die Geschäftsleitung

Durchsetzung von Unterrichtungs­ansprüchen

Zustimmungs­ersetzungsverfahren

Vertretung vor Gericht und als Beisitzer im Einigungsstellen­verfahren

Tätigwerden als Sachverständiger oder Berater

Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg

Coaching für Betriebsräte

Gerne coache ich Sie als Betriebsrat und biete einen Einführungslehrgang im Arbeitsrecht an.
Ferner halte ich auch Vorträge zu einzelnen von Ihnen ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen.

Kontaktieren Sie mich gerne, damit ich ein Schulungsprogramm individuell für Sie zusammenstellen kann.

DER BETRIEBSRAT: INTERESSENVERTRETER DER ARBEITNEHMER IM BETRIEB

Wahl und Aufgaben:

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in leitender Position tätig sind. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist es, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und auf die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten.

Mitbestimmungsrechte:

Je nach Art der Angelegenheit hat der Betriebsrat unterschiedliche Mitbestimmungsrechte:

  • Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Entscheidungen im Unternehmen informieren, z. B. über die Einführung neuer Technologien oder die Einstellung neuer Mitarbeiter.
  • Mitspracherecht: Der Betriebsrat kann zu diesen Entscheidungen Stellung nehmen und mit dem Arbeitgeber verhandeln.
  • Mitbestimmungsrecht: In einigen Bereichen, wie z. B. bei der Gestaltung von Arbeitszeiten oder der Einführung von Sozialleistungen, hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Entscheidungen treffen kann.

Besondere Bedeutung in personellen Angelegenheiten:

Bei personellen Entscheidungen, wie z. B. Kündigungen oder Versetzungen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig vor der Entscheidung anhören und dessen Zustimmung einholen. Widerspricht der Betriebsrat, kann der Arbeitgeber die Entscheidung dennoch treffen, muss aber die Gründe hierfür darlegen.

Rechtsberatung für Betriebsräte:

Ihr Rechtsanwalt Klaus Unglaub ist spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihre Aufgaben und Rechte, z. B. beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und bei der Vertretung in Einigungsstellen und vor Gericht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betriebsrat ein wichtiges Organ zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb ist. Ich biete umfassende Rechtsberatung für Betriebsräte, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

RA Klaus Unglaub - Ihr erster Ansprechpartner beim Thema:
Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg

Thema Arbeitsrecht für Betriebsräte in Nürnberg

Erreichbar bin ich in der Regel von:  

Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr. 

Über eine vorherige Termin­vereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.

Ihr Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg und darüber hinaus

Telefon:
Anfahrt / Kanzlei