Arbeitsrecht und die damit verbundenen Tätigkeiten
Das Arbeitsrecht – weitere Tätigkeiten
Nachdem ich als Anwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert bin und mich ausschließlich mit dem Arbeitsrecht beschäftige, kämpfe ich auch in folgenden Angelegenheiten für Ihr Recht:
Auch hinsichtlich dieser Themen gilt es mit Erfahrung das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen. Fragen Sie gerne bei mir an, damit wir eine Strategie für Ihr Problem entwickeln können.
Geltendmachung von rückständigem Lohn
Ihre Rechte bei Versetzung und Umsetzung
Abwehr gegen rechtswidrige Arbeitsanweisungen
Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
Prüfung von Arbeitsverträgen
Durchsetzung von Urlaubsansprüchen/Lage des Urlaubs oder Urlaubsabgeltung
Prüfung Ihres Arbeitsvertrages auf Mängel bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Ihre Rechte in der Elternzeit und danach
Arbeitszeitreduzierung sowie Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit
Kündigungsschutz bei Auszubildenden
Rechte von Leiharbeitnehmern
Arbeitsrecht Nürnberg für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
In der Regel schreibe ich sodann die Gegenseite an und fordere diese unter Fristsetzung auf, Ihre Forderung zu erfüllen.
In einem weiteren Schritt steht dann die Klageerhebung an, falls Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen und die Gegenseite auf das Anschreiben keine fruchtbare Reaktion zeigt.
Im Arbeitsgerichtsprozess kommt es dann erfahrungsgemäß zu einem Vergleich andernfalls zu einem Urteil.
In besonders eilbedürftigen und geeigneten Angelegenheiten beantrage ich für Sie eine einstweilige Verfügung. Das Gericht wird dann einen kurzfristigen Termin bestimmen oder sogar, in geeigneten Fällen, innerhalb weniger Stunden/Tage, ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung treffen.
Beachten Sie folgende Besonderheit:
In Arbeitsverträgen sind oft Ausschlussklauseln vereinbart. Dort ist dann geregelt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden und gegebenenfalls innerhalb einer weiteren Frist eingeklagt werden müssen, ansonsten verfallen.
Insoweit ist auch bezüglich sonstiger Ansprüche im Arbeitsrecht Eilbedürftigkeit gegeben.
Haben Sie die Ausschlussfrist versäumt, prüfe ich, ob die Ausschlussfristenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist und Ihnen trotz „Fristversäumnis“ Ansprüche zustehen. Genau gesagt liegt dann keine Fristversäumnis vor, weil die Ausschlussfristenklausel im Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam war.
Gerne helfe ich Ihnen den Überblick im Arbeitsrecht zu behalten und Ihre Rechte durchzusetzen soweit Sie (noch) bestehen !
Arbeitsrecht und die damit verbundenen Tätigkeiten
Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von 08.00 – 20.00 Uhr
und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr.
Über eine vorherige Terminvereinbarung würde ich mich freuen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.
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