ARBEITSRECHT - WEITERE TÄTIGKEITEN

Arbeitsrecht und die damit verbundenen Tätigkeiten

Das Arbeitsrecht – weitere Tätigkeiten

Nachdem ich als Anwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert bin und mich ausschließlich mit dem Arbeitsrecht beschäftige, kämpfe ich auch in folgenden Angelegenheiten für Ihr Recht:

ARBEITSRECHT Nürnberg - Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg

Auch hinsichtlich dieser Themen gilt es mit Erfahrung das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen.  Fragen Sie gerne bei mir an, damit wir eine Strategie für Ihr Problem entwickeln können.

Geltendmachung von rückständigem Lohn

Ihre Rechte bei Versetzung und Umsetzung

Abwehr gegen rechtswidrige Arbeitsanweisungen

Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen

Prüfung von Arbeitsverträgen

Durchsetzung von Urlaubsansprüchen/Lage des Urlaubs oder Urlaubsabgeltung

Prüfung Ihres Arbeitsvertrages auf Mängel bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Ihre Rechte in der Elternzeit und danach

Arbeitszeitreduzierung sowie Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit

Kündigungsschutz bei Auszubildenden

Rechte von Leiharbeitnehmern

Arbeitsrecht Nürnberg für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

In der Regel schreibe ich sodann die Gegenseite an und fordere diese unter Fristsetzung auf, Ihre Forderung zu erfüllen.

In einem weiteren Schritt steht dann die Klageerhebung an, falls Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen und die Gegenseite auf das Anschreiben keine fruchtbare Reaktion zeigt.

Im Arbeitsgerichtsprozess kommt es dann erfahrungsgemäß zu einem Vergleich andernfalls zu einem Urteil.

In besonders eilbedürftigen und geeigneten Angelegenheiten beantrage ich für Sie eine einstweilige Verfügung. Das Gericht wird dann einen kurzfristigen Termin bestimmen oder sogar, in geeigneten Fällen, innerhalb weniger Stunden/Tage, ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung treffen.

Beachten Sie folgende Besonderheit:

In Arbeitsverträgen sind oft Ausschlussklauseln vereinbart. Dort ist dann geregelt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden und gegebenenfalls innerhalb einer weiteren Frist eingeklagt werden müssen, ansonsten verfallen.

Insoweit ist auch bezüglich sonstiger Ansprüche im Arbeitsrecht Eilbedürftigkeit gegeben.

Haben Sie die Ausschlussfrist versäumt, prüfe ich, ob die Ausschlussfristenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist und Ihnen trotz „Fristversäumnis“ Ansprüche zustehen. Genau gesagt liegt dann keine Fristversäumnis vor, weil die Ausschlussfristenklausel im Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam war.

Gerne helfe ich Ihnen den Überblick im Arbeitsrecht zu behalten und Ihre Rechte durchzusetzen soweit Sie (noch) bestehen !

Weitere Leistungen für

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte

Hauptsächlich berate ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte, Auszubildende sowie Zeitarbeitnehmer zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Meist geht es um Fragen zu Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Lohn, Zeugnis und Abfindung. Auch für darüber hinausgehende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es ein etwaiges Prozessrisiko einzuschätzen, insbesondere ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, es besser ist außergerichtlich vorzugehen oder nichts zu unternehmen.

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Das Arbeitsrecht und die damit verbundenen Tätigkeiten

Erreichbar bin ich in der Regel von:
Montag bis Freitag von: 08.00 – 20.00 Uhr und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr.

Über eine vorherige Termin­vereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung.

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