ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE
Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen u.v.m.
Bei dem Thema Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg berate und vertrete ich Sie bei der Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen. Ebenso bei Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung über Mitbestimmungsrechte/Beteiligungsrechte.
Bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, ggf. durch einstweilige Verfügung bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten, sowie Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen die Geschäftsleitung.
Meine Leistungen zum Thema Arbeitsrecht Betriebsräte Nürnberg in der Übersicht:
Erstellung, Aushandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung über Mitbestimmungsrechte/Beteiligungsrechte
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, ggf. durch einstweilige Verfügung bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen die Geschäftsleitung
Durchsetzung von Unterrichtungsansprüchen
Vertretung vor Gericht und als Beisitzer im Einigungsstellenverfahren
Zustimmungsersetzungsverfahren
Tätigwerden als Sachverständiger oder Berater
DER BETRIEBSRAT: INTERESSENVERTRETER DER ARBEITNEHMER IM BETRIEB
- Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Entscheidungen im Unternehmen informieren, z. B. über die Einführung neuer Technologien oder die Einstellung neuer Mitarbeiter.
- Mitspracherecht: Der Betriebsrat kann zu diesen Entscheidungen Stellung nehmen und mit dem Arbeitgeber verhandeln.
- Mitbestimmungsrecht: In einigen Bereichen, wie z. B. bei der Gestaltung von Arbeitszeiten oder der Einführung von Sozialleistungen, hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Entscheidungen treffen kann.
Besondere Bedeutung in personellen Angelegenheiten:
Bei personellen Entscheidungen, wie z. B. Kündigungen oder Versetzungen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig vor der Entscheidung anhören und dessen Zustimmung einholen. Widerspricht der Betriebsrat, kann der Arbeitgeber die Entscheidung dennoch treffen, muss aber die Gründe hierfür darlegen. Rechtsberatung für Betriebsräte:Ihr Rechtsanwalt Klaus Unglaub ist spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihre Aufgaben und Rechte, z. B. beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und bei der Vertretung in Einigungsstellen und vor Gericht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betriebsrat ein wichtiges Organ zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb ist. Ich biete umfassende Rechtsberatung für Betriebsräte, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Rechtsanwalt Klaus Unglaub