ARBEITSRECHT - ABFINDUNG

Ihnen wurde gekündigt und Sie möchten eine Abfindung?

Arbeitsrecht Abfindung

Die Mehrzahl der Kündigungsschutzverfahren in Deutschland enden in einem Abfindungsvergleich. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen benötigen Sie einen erfahrenen Verhandler.

Diese Erfahrung kann ich Ihnen aus hunderten abgeschlossenen Arbeits­ge­richts­verfahren bieten.

Die Abfindung ist in der Regel reine Verhandlungssache.

Ein Anspruch auf Abfindung besteht bis auf wenige Ausnahmefälle (§ 1 a KSchG, §§ 9,10 Kündigungsschutzgesetz, Sozialplanabfindung u.a.) nicht.

Besonders gute Chancen auf eine Abfindung bestehen, wenn:

in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten (inklusive Ihnen) und Sie länger als einem halben Jahr im Betrieb beschäftigt sind;

Sie schwanger waren, als Ihnen die Kündigung zugegangen ist (Sonderkündigungsschutz) und Sie dem Arbeitgeber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitgeteilt haben;

eine Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung vorlag und Sie mehr als sechs Monate beschäftigt waren;

Sie Auszubildender sind und die Probezeit bei Zugang der Kündigung vorüber war

Arbeitsrecht Abfindung: Wie wird eine Abfindung berechnet?

Faust­for­mel für die Ab­fin­dung in rei­nen Ver­hand­lungs­fäl­len ist ein hal­bes Brut­to­mo­nats­ge­halt pro Be­schäf­ti­gungs­jahr. Hier­bei wer­den Bo­ni und Son­der­zah­lun­gen mit­be­rück­sich­tigt. 

Soll­te der Ar­beit­ge­ber die Kün­di­gungs­grün­de nicht dar­le­gen oder be­wei­sen kön­nen, dann sind Ab­fin­dun­gen auch über ei­nem hal­ben Brut­to­mo­nats­ge­halt pro Be­schäf­ti­gungs­jahr rea­lis­tisch. Je nach Grö­ße des Un­ter­neh­mens und Aus­sichts­lo­sig­keit der An­ge­le­gen­heit für den Ar­beit­ge­ber kön­nen Ab­fin­dun­gen in sel­te­nen Aus­nah­me­fäl­len er­fah­rungs­ge­mäß auch über ei­nem Brut­to­mo­nats­ge­halt pro Be­schäf­ti­gungs­jahr lie­gen. 

Soll­ten sich die Kün­di­gungs­grün­de im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren be­stä­ti­gen, dann ist er­fah­rungs­ge­mäß ei­ne Ab­fin­dung von ma­xi­mal ei­nem hal­ben Mo­nats­ge­halt pro Be­schäf­ti­gungs­jahr rea­lis­tisch, in vie­len Fäl­len aber auch we­ni­ger, ins­be­son­de­re in Fäl­len ei­ner frist­lo­sen Kün­di­gung. 

In Fäl­len ei­ner frist­lo­sen Kün­di­gung und kla­rer Be­weis­la­ge zu­guns­ten des Ar­beit­ge­bers wer­den häu­fig Ver­glei­che oh­ne Ab­fin­dung ge­schlos­sen, je­doch wird dann meist ei­ne Lohn­fort­zah­lung so­wie ei­ne Frei­stel­lung bis zum Be­en­di­gungs­ter­min ver­ein­bart.

Abfindungsberechnung - Hier ein Beispiel:

Herr Mustermann verdient 3.000 Euro brutto/Monat

Herr Mustermann war fünf Jahre im Betrieb tätig

7.500,00 €uro Abfindung

Arbeitnehmer Mustermann verdient monatlich 3.000 Euro brutto und ist seit 5 Jahren im Betrieb beschäftigt, welcher mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter hat. Er wird betriebsbedingt fristgemäß gekündigt und legt fristgemäß Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht ein. Der Arbeitgeber hat Schwierigkeiten im Prozess den Kündigungsgrund darzulegen und zu beweisen.

Lösung:

Nach der Faustformel ( ½ Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ) errechnet sich eine mögliche Abfindung in Höhe von 7.500 Euro brutto (3.000 Euro brutto x ½ x 5 Jahre) . Nachdem die Abfindungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel sozialversicherungsfrei ist (es gibt Ausnahmen!), muss Mustermann ledig Steuer auf die Abfindung zahlen.

Abwandlung:

Hätte Mustermann jährlich 10.000 Euro brutto Boni bekommen, dann wären diese bei der Berechnung der Abfindung mitzuberücksichtigen. Mustermann würde dann insgesamt inklusive Boni im Jahr 46.000 Euro verdienen, durchschnittlich auf den Monat heruntergerechnet also 3.833 Euro brutto (46.000 Euro : 12). Nach der Faustformel ( ½ Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ) errechnete sich eine mögliche

Abfindung in Höhe von 9.582,50 € brutto
(3.833 € brutto x ½ x 5 Jahre).

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht Abfindung

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Wann habe ich gute Aussichten auf eine Abfindung?

Wie hoch ist die mir „zustehende“ Abfindung?

Werden Boni und Sonderzahlungen bei der Abfindung berücksichtigt ?

Thema Arbeitsrecht Abfindung - Ich berate Sie gerne!

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