ARBEITSRECHT - ABMAHNUNG
Sie haben eine Abmahnung bekommen?
Dann reagieren Sie am besten mit einer guten Strategie!
Arbeitsrecht Abmahnung
Step 1
Zunächst sollten Sie im ersten Schritt Ruhe bewahren !
Step 2
Sodann rate ich die Abmahnung in einem zweiten Schritt aufmerksam durchzulesen, das abgemahnte Fehlverhalten in Zukunft nicht zu wiederholen sowie die Abmahnung abzuheften.
In der Regel geht es dem Arbeitgeber mit der Abmahnung lediglich darum, ein
arbeitsvertragliches Fehlverhalten konkret zu beschreiben (sog. Hinweisfunktion der Abmahnung),
dieses zu dokumentieren (sog. Dokumentationsfunktion der Abmahnung)
Sie zu ermahnen, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen (sog. Ermahnfunktion) sowie
Sie zu warnen, dass im Wiederholungfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (sog. Warnfunktion).
Eine Abmahnung ist keine Sanktion, sondern vielmehr eine Ansprache an den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern. Wollen Sie noch länger im Unternehmen arbeiten, würde ein Vorgehen gegen die Abmahnung Ihre Situation im Unternehmen belasten.
Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber mit der Abmahnung das unmittelbare oder mittelbare Ziel verfolgt die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu schaffen, macht es in der Regel keinen Sinn gegen eine fehlerhafte Abmahnung vorzugehen.
Sonst würde man dem Arbeitgeber die Chance geben, Fehler in der Abmahnung zu korrigieren und damit eine wirksame Voraussetzung für eine spätere Kündigung schaffen. Sie würden sich also durch das Wehren gegen die Kündigung „ins eigene Fleisch schneiden.“
inhaltlich falsch dargestellt,
Zahlen, Daten, Orte, Namen etc. wären falsch wiedergegeben,
die Abmahnung wäre unverhältnismäßig (sog. Verstoß gegen das Übermaßverbot),
der Abmahnung fehlte bereits die Hinweis- und/oder die Warnfunktion,
dann berate ich gerne mit Ihnen, ob es trotz vorstehender Bedenken Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen und mit welchen Mitteln. Folgende Mittel gibt es gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen:
Anwaltliches Aufforderungsschreiben Abmahnung aus der Personalakte zu nehmen
Gegendarstellung
Beschwerde beim Betriebsrat
Klage
Gerade das anwaltliche Aufforderungsschreiben kann ein Aufhänger sein, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen und bei Ihm das Bedürfnis zu wecken einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu schließen. Dies macht vor allem Sinn, wenn das Arbeitsverhältnis massiv belastet ist oder Sie bereits ein neues Jobangebot in Aussicht haben.
ARBEITSRECHT ABMAHNUNG
VERTRAUEN SIE MEINER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG
Arbeitsrecht Abmahnung: Allgemeine Fragen
Muss eine Abmahnung immer schriftlich ausgesprochen werden?
Wer ist berechtigt eine Abmahnung auszusprechen?
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Mit welchen Mitteln kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
Wie lange wirkt eine Abmahnung?
Arbeitsrecht Abmahnung: Fragen für Arbeitgeber
Wieviel Abmahnungen muss ich aussprechen, bevor ich kündige?
Kann ich wegen desselben Verhaltens weswegen ich abgemahnt habe auch kündigen?
Ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich?
Muss ich immer eine Abmahnung aussprechen bevor ich kündige?
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Thema Arbeitsrecht Abmahnung
und Samstag von: 08.00 – 15.00 Uhr. Über eine vorherige Terminvereinbarung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über mein Kontaktformular zur Verfügung. Ihr Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg und darüber hinaus