ARBEITSRECHT AUFHEBUNGSVERTRAG
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Regelung, in welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließen.
Beim Aufhebungsvertrag Schriftform beachten!
Damit der Aufhebungsvertrag wirksam zustande kommt ist die Schriftform zu wahren. Die Schriftform ist jedenfalls nicht gewahrt, wenn der Aufhebungsvertrag mittels Fax, Mail, mündlich oder per Whatsapp geschlossen wird. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien nach Ausspruch einer Kündigung auf eine Beendigungsregelung wird diese nicht Aufhebungsvertrag sondern Abwicklungsvertrag genannt.
Ein Abwicklungsvertrag zieht in der Regel eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit nach sich. Auch zum Thema Abwicklungsvertrag berate ich sie gerne.
Vorsicht vor drohender Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit!
Der Nachteil eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer ist eine drohende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Diese beträgt in der Regel zwölf Wochen. In dieser Zeit bekommen sie kein Arbeitslosengeld bezahlt. Unter Umständen kann man eine Sperrzeit vermeiden. Auch insoweit berate ich Sie gerne.
Lösungsmöglichkeiten nach Abschluss des Aufhebungsvertrages sind sehr begrenzt!
Wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen ist, ist es erfahrungsgemäß sehr schwierig sich wieder von diesem zu lösen. Gerne berate ich sie auch bezüglich Lösungsmöglichkeiten zu Anfechtung, Verstoß gegen das Verbot fairen Verhandelns u.a..
Strategie: Bedenkzeit einräumen lassen!
Daher sollten sie sich immer Bedenkzeit einräumen lassen bevor sie einen solchen unterzeichnen und sich anwaltlich beraten lassen.
Auch wenn der Arbeitgeber mit einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung droht falls der Aufhebungsvertrag nicht sofort unterschrieben wird, ist es in der Regel sinnvoll auf eine Bedenkzeit und anwaltliche Beratung zu beharren und nicht zu unterschreiben.
Aufhebungsvertrag
Beim Aufhebungsvertrag gilt der Grundsatz: Strategie: Keine Unterschrift ohne vorherige anwaltliche Beratung
Sollte der Arbeitgeber keine Bedenkzeit einräumen und mangels Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Kündigung aussprechen, dann gibt es die Möglichkeit diese innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen und sich im Kündigungsschutzverfahren in einem (Abfindungs-) Vergleich zu einigen.
Schon allein deshalb ist eine schnelle Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages unter Zeitdruck in der Regel unsinnig und gar nicht notwendig.
Aufhebungsvertrag: Vermeidung einer Sperrzeit
Diese Form der Einigung (Vergleich im Kündigungsschutzverfahren) hat den Vorteil, dass eine Sperrzeit in der Regel vermieden werden kann (BSG, 17.10.2007, B 11a AL 51/06 R). Gerne berate ich sie auch zum Thema Sperrzeit, insbesondere wann im Ausnahmefall auch bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich eine Sperrzeit (Thema: Umgehungsgeschäft) oder eine Ruhenszeit (Thema: Abkürzung der Kündigungsfrist) droht.
Weitere Seiten im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag
Wann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Sinn macht:
Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses
Schnelle rechtliche Klarheit über Beendigung, Beendigungstermin und Wettbewerbsverbot (insbesondere in Fällen verhaltensbedingter Vorfälle am Arbeitsplatz oder bei betriebsbedingten Gründen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit)
Verlängerung der Kündigungsfrist (mehr Zeit zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes, für Coaching, für Outplacementberatung oder Inanspruchnahme eines Headhunters)
Beendigungsdruck aufgrund von neuem Jobangebot, Wechsel des Vorgesetzten / Inhabers, Betriebsübergang, Sabbatical u.a.
Verkürzung der Kündigungsfrist (aber Risiko Verhängung einer Ruhenszeit durch Agentur für Arbeit)
Umgehung des Betriebsrats
Mitregelung von weiteren Angelegenheiten wie Resturlaub, Zeugnis, Bonus, Karrenzentschädigung, Wettbewerbsverbot u.a.
Welche Regelungen in einem Aufhebungsvertrag aufgenommen werden sollten:
Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
Angabe, ob das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet wird und ggf. aus welchem Grund (hier ist dringend anwaltliche Beratung notwendig)
Regelung über:
Abfindung sowie zur Fälligkeit der Abfindung
Arbeitszeugnis, ggf. Zwischenzeugnis
Noch offenen Zahlungen, Löhne, Sonderzahlungen, Urlaubsabgeltung, Boni, Weihnachtsgeld, Provisionen, Überstunden, Zeitkonten u.a.
Resturlaub und bezahlte Freistellung
Abfindung sowie zur Fälligkeit der Abfindung
Sowie Gegebenenfalls:
Outplacement-Regelung
Regelung zu betrieblicher Altersvorsorge
Regelung zu Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
Dienstwagenregelung
Erledigungsklausel hinsichtlich aller finanzieller Ansprüche darüber hinaus
Wie sie sehen, ist bei einem Aufhebungsvertrag an eine Vielzahl von Regelungen zu denken, welche finanziell zu großen Vor- oder Nachteilen führen können, je nachdem ob man diese mitaufnimmt, vergisst oder fehlerhaft formuliert.
Sollten Sie Arbeitnehmer sein
Falls Sie Arbeitnehmer sein sollten, prüfe ich gerne ihren Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung. Wenn gewünscht übernehme ich auch die weiteren Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber für ein optimales Ergebnis oder agiere für Sie im Hintergrund mittels Coaching für ein optimales Ergebnis.
Sollten Sie Arbeitgeber sein
Falls Sie Arbeitgeber sein sollten, berate ich Sie gerne und formuliere für Sie einen rechtssicheren Aufhebungsvertrag, zur Vorlage bei Ihrem Arbeitnehmer. Gerne verhandele ich in der Folge auch mit Ihrem Arbeitnehmer oder coache sie im Hintergrund für ein optimales Ergebnis.